Eine Information Ihrer frauenärztlichen Gemeinschaftspraxis
Liebe Patientin!
Der Inhalt der Krebsvorsorgeuntersuchung ist fest vorgegeben und umfasst
folgende Punkte:
gynäkologische Untersuchung
Krebsabstrich am
Muttermund
Tastuntersuchung der
Brust (ab 30. Lebensjahr)
Stuhltest (ab 50.
Lebensjahr)
Tastuntersuchung des
Enddarms (ab 50. Lebensjahr)
ab 56. Lebensjahr wahlweise:
große Darmspiegelung
- nach 10 Jahren Wiederholung
oder alle 2 Jahre
Stuhlbriefe
Weitergehende Untersuchungen sind nicht vorgesehen und werden auch nicht von
den Krankenkassen bezahlt.
Die Medizin entwickelt sich ständig weiter, und im Laufe der Zeit haben sich
sinnvolle ergänzende Untersuchungen ergeben. Über weitere von uns auf Wunsch
angebotene Zusatzleistungen werden wir Sie gerne beraten.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass alle diese Wunschleistungen nicht von den
Krankenkassen erstattet werden dürfen. Bei allen aktuellen Beschwerden
(Blutungen, Fieber, Schmerzen, Knotenbildung) steht Ihnen selbstverständlich
weiterhin die volle medizinisch notwenige frauenärztliche Versorgung zur
Verfügung, die auch von den Krankenkassen bezahlt wird.
Eine regelmäßige, jährliche Krebsvorsorge ist die
wirksamste Vorbeugemaßname im Kampf gegen den Krebs! Bei rechtzeitiger Erkennung
können viele Krebskrankheiten geheilt werden!
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